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Die Realisierung der geplanten Umgehungsstraße ist nicht vor dem Jahre 2030 zu erwarten, nachdem sie im neuen Bundesverkehrswegeplan nicht im vordringlichen Bedarf berücksichtigt wurde. Aus diesem Grund haben Gemeindeverwaltung und Kreisverwaltung eine alternative Möglichkeit gesucht, um das Mucher Ortszentrum zu entlasten ( wir berichteten ). Insbesondere der - nach Verkehrzählungen zunehmende - LKW-Verkehr belastet die Anwohner erheblich. Im Bereich der Engstellen oberhalb des Kirchplatzes kommt es regelmäßig zu stockendem Verkehr oder gar Blockaden, wenn LKW den Bereich passieren. Begegnen sich zwei große Fahrzeuge, ist Stillstand vorprogrammiert.
Wie in den im Sommer vergangenen Jahres begonnenen Planungen vorgesehen, soll das bislang nur in Bergaufrichtung geltende Verbot der Durchfahrt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen schon bald auch in Gegenrichtung gelten. Darüber informierten Bürgermeister Norbert Büscher und der Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Rhein-Sieg-Kreis, Harald Pütz, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz in Much. Die gerade in verkehrsstarken Zeiten entstehenden Gefahrensituationen könnten nur mit der Anordnung eines kompletten LKW-Durchfahrtverbotes ab 7,5 Tonnen begegnet werden, so das Fazit.
Nach als durchaus kontrovers bezeichneten Gesprächen mit der Kreispolizeibehörde, dem 'Landesbetrieb Straßen NRW' und dem Wahnbachtalsperrenverband habe man eine gute Lösung gefunden, alle Bedenken abgewogen. So wird die Wahnbachtalstraße (L 189) - wie schon in Gegenrichtung - als Umfahrungsstrecke ausgeschildert werden. Von der B 56 aus Richtung Siegburg kommend, müssen LKW dann schon bei Huven über die Querverbindung ins Wahnbachtal wechseln, um von dort zum "Schnuller-Kreisel" in Much zu gelangen. Die L 189 sei die einzige qualifizierte Straße, die einen geeigneten Querschnitt - sprich Breite - aufweise. LKW, die zum Gewerbegebiet Bövingen wollen, fahren die B 56 dagegen weiter bis zum oberen Hauptstraßen-Kreisel.
- Bürgermeister Norbert Büscher und Harald Pütz, Leiter des Kreis-Straßenverkehrsamtes
Die Maßnahme ist zunächst als Pilotprojekt auf ein Jahr befristet. Bewährt sich die Streckenführung, stelle sich sogar die Frage, ob der Antrag auf eine Umgehungsstraße zurückgezogen werden solle. In diesem Falle müßte die Wahnbachtalstraße allerdings ertüchtigt werden. Dies meint insbesondere, daß der derzeit nur zwischen Much und Kreuzkapelle bestehende Radweg auf voller Länge bis zum Abzweig nach Huven ausgebaut werden müßte. Von dort könnte er dann entlang der Ausweichroute für die LKW an die B 56 angebunden werden. Ausgebaut werden muß auch die Querspange, um hier einen Begegnungsverkehr zweier LKW zu gewährleisten. Die Kosten hierfür, so Bürgermeister Norbert Büscher, müsse aber der Bund tragen, da diese einen Teil der Fernstraße darstelle.
- In Ost-West-Richtung ist die Umfahrung für LKW schon seit vielen Jahren ausgeschildert
Die sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung durch den Kreis sei fertig und werde nun an den zuständigen 'Landesbetrieb Straßenbau NRW' versandt. Seitens dieser Behörde erfolge dann die Beschilderung mit Verbots- und Umfahrungsschildern. Wann dies erfolge, lasse sich noch nicht genau sagen, vermutlich im Laufe des Juli, auf jeden Fall im Verlauf des Sommers. Da zuvor Verkehrszählungen durchgeführt wurden, könne ermittelt werden, wo es zu Verdrängungsverkehr komme. Auch könne kontrolliert werden, ob sich die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Hauptstraße nach dem Wegfall des LKW-Verkehrs verändern würden.
Mit der Polizei sei abgesprochen, daß die Einhaltung des Durchfahrtverbots zukünftig verschärft kontrolliert werde. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge, von denen viele das bisherige Verbot in Ost-West-Richtung ignoriert hatten. Dabei weisen diese Fahrzeuge - zum Beispiel im Falle von Ladewagen - noch größere Dimensionen als ein schwerer Lastwagen auf. Omnibusse sind von dem Verbot - wie bislang auch - ausgenommen. Kontrolliert werden soll aber auch auf der Umfahrungsstrecke im Wahnbachtal, um die dortige Verkehrssicherheit zu gewährleisten. (cs)
- Begegnungsverkehr zwischen Bus (bergauf) und LKW (bergab) - bisher in dieser Form erlaubt